Nein, mit einer Codierung ist es da nicht getan. Zur Deaktivierung von DPF, AGR, Swirl-Flaps etc. muss die Software der Motorsteuerung umprogrammiert werden. Hinweiß: der Betrieb eines Fahrzeugs mit veränderter Abgasnachbehandlung ist im Bereich der StVO nicht zulässig.